Vermittlungsvertrag
zwischen
Temprana UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Simon Hirschfeld,
E-Mail: support@temprana.de
– nachfolgend „Temprana“ –
und dem jeweiligen Veranstalter
– nachfolgend „Veranstalter“ –
§1 Vertragsgegenstand
(1) Temprana betreibt eine digitale Plattform zur Präsentation, Organisation und Vermarktung von Veranstaltungen sowie zur Vermittlung von Eintrittskarten („Tickets“).
(2) Temprana vermittelt den Verkauf von Tickets im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.
Der Veranstalter verkauft Tickets als alleiniger Vertragspartner der Endnutzer und ist umsatzsteuerlich Leistender (Merchant of Record).
(3) Temprana stellt dem Veranstalter hierfür die technische Infrastruktur einschließlich eines angebundenen Zahlungsabwicklungssystems (insbesondere Stripe Connect) zur Verfügung.
§2 Leistungen von Temprana
Temprana erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Bereitstellung der Plattform (Web- und ggf. mobile Anwendungen),
- Bereitstellung eines Ticketing-Systems einschließlich Nutzerzugängen,
- technische Integration und Betrieb der Zahlungsabwicklung über Stripe Connect,
- automatisiertes Reporting sowie technische Unterstützung der Auszahlung von Ticketerlösen,
- technischen Support im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform.
Eine steuerliche oder rechtliche Beratung ist nicht Bestandteil der Leistungen von Temprana.
§3 Pflichten des Veranstalters
(1) Der Veranstalter verpflichtet sich insbesondere:
- sämtliche Veranstaltungsinhalte (z. B. Beschreibungen, Preise, Bilder) vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß bereitzustellen,
- für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung allein verantwortlich zu sein,
- sämtliche rechtlich erforderlichen Informationen gegenüber Endnutzern bereitzustellen (z. B. Veranstalterangaben, Ticketbedingungen, Widerrufs- oder Rücktrittsregelungen, soweit anwendbar),
- alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Pflichten im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu erfüllen (z. B. GEMA, Sicherheitsauflagen).
(2) Der Veranstalter ist allein verantwortlich für:
- die umsatzsteuerliche Behandlung der Ticketverkäufe,
- den zutreffenden Umsatzsteuerausweis,
- die ordnungsgemäße Rechnungsstellung an Endnutzer,
- die Erfüllung aller steuerlichen Melde- und Erklärungspflichten.
(3) Dem Veranstalter ist bekannt, dass Eintrittsleistungen zu Veranstaltungen umsatzsteuerlich regelmäßig dem Ort der Veranstaltung zuzuordnen sind. Temprana übernimmt hierfür keine Verantwortung.
§4 Zahlungsabwicklung und Provision
(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. unter Nutzung von Stripe Connect. Der Veranstalter schließt hierzu ein eigenes Vertragsverhältnis mit Stripe.
(2) Temprana erhält für die Vermittlungs- und Plattformleistung eine Provision in Höhe von X % des Nettoticketpreises – siehe auch: Preisrechner.
(3) Sofern die Leistungen von Temprana der Umsatzsteuer unterliegen, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zur Provision berechnet.
Bei Leistungen an im EU-Ausland ansässige Unternehmer kann die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG erfolgen.
(4) Die Provision wird im Rahmen des Stripe-Connect-Auszahlungsprozesses automatisch einbehalten.
Die verbleibenden Ticketerlöse werden automatisiert an den Veranstalter ausgezahlt.
§5 Haftung & Freistellung
(1) Der Veranstalter haftet für sämtliche Inhalte, Angaben, Aussagen und Handlungen im Zusammenhang mit seinen Veranstaltungen und Ticketverkäufen.
(2) Temprana haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Temprana nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für technische Ausfälle, Störungen externer Dienstleister oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Der Veranstalter stellt Temprana auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die insbesondere entstehen aus:
- fehlerhafter steuerlicher Behandlung oder Rechnungsstellung,
- unzutreffendem Umsatzsteuerausweis,
- Verstößen gegen gesetzliche oder behördliche Pflichten im Zusammenhang mit der Veranstaltung,
- Inhalten oder Durchführung der Veranstaltung.
§6 Laufzeit & Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§7 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Temprana UG (haftungsbeschränkt).
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Temprana UG (haftungsbeschränkt)
Simon Hirschfeld